Diskriminierungsschutz im Berufsleben wird ausgebaut

Wer Kinder betreuen oder Angehörige pflegen muss, ist ab heute durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. Vor der Änderung mussten Betroffene nachweisen, dass die Diskriminierung mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, und Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer sehen darin einen Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Zuvor habe man glaubhaft machen müssen, dass es bei Diskriminierung rund um die Vereinbarkeit einen Bezug zum eigenen Geschlecht gebe, sagte Konstatzky im Gespräch mit der APA. Das habe Geschlechterrollen, etwa, dass Frauen für die Sorgearbeit zuständig seien, weiter einzementiert, so Hammer.

Mit der Änderung schütze das Gesetz nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte mit Bezug zur Vereinbarkeit in Anspruch nehmen, vor Diskriminierung. Dabei geht es etwa um flexible Arbeitszeiten, Karenzen zur Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern. Die Expertinnen sehen die Gesetzesänderung auch als Auftrag für Unternehmen, vermehrt für Vereinbarkeit zu sorgen.

Mit Blick auf Lebensrealitäten „große Verbesserung“

Gar nicht im Gesetz ausgedrückt gewesen sei bisher das Thema Pflege von Angehörigen. Nur wenn eine Verbindung zur Geschlechterrolle aufgebaut werden konnte, habe man sich darauf berufen können. „Das ist im Hinblick auf die Lebensrealität von vielen Menschen wirklich eine ganz große Verbesserung“, ist Konstatzky überzeugt.

Vom Gesetz gedeckt sei nun etwa der Fall, dass man sich aufgrund der Pflege der kranken Mutter in Teilzeit oder Karenz befindet und später den ursprünglichen Job nicht wieder erhält, nennt sie ein Beispiel. Nun sei es möglich, Schadenersatz für die Würdeverletzung und die Wiederherstellung der vorherigen Arbeitsbedingungen zu erhalten, erklärte Hammer.