Karriereforum Lehre – 30.9.2021

Die Veranstaltung

Die bereits seit sieben Jahren etablierte Lehrlingsveranstaltung Karriereforum Lehre findet am 30. September 2021 im Live Stream statt. Sie bildet eine wichtige Plattform für junge Besucher und potenzielle Arbeitgeber. Von 8 bis 11 Uhr präsentieren sich Lehrbetriebe via Videostream den Schülerinnen und Schülern aus den Polytechnischen Schulen, Neuen Mittelschulen und Hauptschulen aus dem Bundesland Salzburg und dem angrenzenden Bayern und all jenen, die sich über das Lehrlingsangebot informieren möchten.

Weitere Infos

Kurzarbeitbis Ende Juni verlängert

Die Kurzarbeit steht vor einer weiteren Verlängerung. Der Ministerrat hat am Mittwoch die Phase IV, beginnend mit März, beschlossen. Im Wesentlichen bleibt die Regelung gleich wie für die derzeit laufende Phase III, bestätigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nach dem Ministerrat.

Die Konditionen bleiben wie bisher: Die Nettoersatzrate beträgt je nach Monatseinkommen 80 bis 90 Prozent, die Mindestarbeitszeit 30 Prozent. Diese Bedingung wurde mit dem Lockdown allerdings ausgesetzt, geschlossene Betriebe der Gastronomie und des Beherbergungswesens können die Arbeitszeit auch auf null setzen.

Knackpunkt Vollentlohnung

Problematisch sei, verlautet aus Verhandlerkreisen, allerdings noch ein Punkt: die Erfüllung der Grundbedingung für Kurzarbeit, wonach ein neu eingestellter Dienstnehmer mindestens einen Monat lang voll verdient haben muss, um in Kurzarbeit geschickt werden zu können. Das sei für die im Lockdown befindlichen Branchen wie Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, aber auch für Teile der Bauwirtschaft beim Hochfahren des Betriebs ein Problem, verlautet aus Sozialpartnerkreisen.

Nächste Woche ist dem Vernehmen nach ein Treffen der Sozialpartner-Präsidenten geplant, also von Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie der Gewerkschaft. Dabei dürfte auch die Behaltefrist von einem Monat Thema sein, sie wird von Unternehmensseite als nach dem Lockdown besonders belastend kritisiert. Die Gewerkschaft hingegen befürchtet, dass nach Ende der Kurzarbeit und des Lockdowns tausende Dienstnehmer gekündigt werden, weil die Reserven aufgebraucht sind und die Umsätze noch nicht wieder da sind.

„Mit der Verlängerung der Kurzarbeit in der bestehenden Form um weitere drei Monate, bis Ende Juni 2021, geben wir den Beschäftigten und Betrieben Planungssicherheit für die Zeit nach März und sichern weiterhin auch in Branchen Jobs, die aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung von behördlichen Schließungen betroffen sind“, betonte Arbeitsminister Martin Kocher. Gefördert wird auch Weiterbildung, Betriebe bekommen bis zu 60 Prozent der diesbezüglichen Ausgaben ersetzt.

Boysday`s Nachlese

Die typischen BOYS‘ DAY Berufe, die mit den österreichweiten Aktionen fokussiert werden, sind z.B. Kindergartenpädagoge, Alten- und Pflegehelfer, Volksschullehrer, Sozialarbeiter etc. Es handelt sich dabei um Jobs, die mehr denn je krisen- und zukunftssicher, vielfältig und vor allem „Berufe mit Sinn“ sind.

Der Bedarf an qualifiziertem Personal im Sozial- und Gesundheitsbereich ist groß wie nie zuvor. Wenn Sie mehr über diese Berufe erfahren wollen, folgen Sie den Links auf dieser Seite. Sie erhalten detaillierte Infos über Tätigkeitsmerkmale, Anforderungen, Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitsmarktchancen, Einstiegsgehälter und Karrierepotenziale.

Mehr

ILO – Home-Office-Arbeit besser gestalten

Arbeiten im Homeoffice bedeutet laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit teils schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.

Das Modell der Arbeit in den eigenen vier Wänden, das in der CoV-Krise vielerorts als Notlösung eingeführt wurde, werde langfristig an Bedeutung gewinnen, schreibt die ILO in Genf gestern. Umso wichtiger sei es, Arbeitsbedingungen und Schutz zu verbessern.

Um Ansteckungen mit dem neuen Virus möglichst zu vermeiden, wurden im Frühjahr 2020 Millionen Menschen in aller Welt zum Arbeiten zu Hause gezwungen, teils ohne Schreibtisch oder ausreichend Platz. In den ersten Monaten der Pandemie sei der Anteil derjenigen, die Homeoffice machten, auf knapp 20 Prozent gestiegen.

Auch vor der Pandemie hätten nach Schätzungen schon 260 Millionen Menschen weltweit keinen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände gehabt, 7,9 Prozent aller Beschäftigten weltweit. Die ILO zählt dazu etwa Näherinnen und Stickerinnen, Leute, die Elektronik oder andere Ware montieren und die per Computer Dienstleistungen erstellen.

Oftmals keine Gewerkschaften

Der Großteil, 166 Millionen, lebt in Asien. In 43 Ländern lag der Anteil der von zu Hause aus Arbeitenden unter fünf Prozent, darunter Deutschland. In 41 Ländern waren es bis zu zehn Prozent (etwa Frankreich, USA und China), in 21 Ländern bis zu 15 Prozent (etwa Großbritannien, Österreich, Niederlande) und in 13 Ländern überwiegend in Afrika und Asien mehr als 15 Prozent.

Die Menschen seien selten in Gewerkschaften organisiert und hätten oft keine Sozialversicherungen. Sie würden seltener geschult und seien Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Sie würden oft als Selbstständige betrachtet und seien vom Arbeitsrecht weniger geschützt. Auch Menschen mit Qualifikationen verdienten im Homeoffice weniger als Kolleginnen und Kollegen im Büro: in Großbritannien 13, in den USA 22 und in Argentinien und Indien 50 Prozent weniger.

Die ILO fordert unter anderem schriftliche Arbeitsverträge, faire Löhne und Sozialleistungen. Die Grenzen zwischen Privat-
und Arbeitsleben müssten gewahrt bleiben, etwa durch ein Recht darauf, Computer außerhalb vereinbarter Arbeitszeiten abzuschalten.

Teilzeit nach Langzeitkrankenstand

Die seit Mitte 2017 geförderte Teilzeit nach Langzeitkrankenstand ist stärker in Anspruch genommen worden als erwartet. Bis Ende Juni 2019 habe es 7.331 Anträge für Wiedereingliederungsteilzeit gegeben, davon seien 6.965 Fälle genehmigt worden, sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) heute bei einem Pressetermin in Wien. Ursprünglich hätte man mit 200 Anträge pro Jahr gerechnet.

Die Wiedereingliederungsteilzeit kann zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand für mindestens einen Monat und bis höchstens sechs Monate vereinbart werden. Der Betrieb bezahlt während der Teilzeit nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, zur Teilabdeckung des Verlustes zum ursprünglichen Gehalt gibt es ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse.

Nach längerer schwerer Krankheit ist eine schnelle Rückkehr zur vollen Arbeitszeit oft nicht möglich und sinnvoll. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine geförderte Teilzeit nach Langzeitkrankenstand gibt es aber nicht.

Kleinere Adaptierungen geplant

Anlässlich eines aktuellen Evaluierungsberichts des Arbeitsministeriums zur Wiedereingliederungsteilzeit sollen kleinere Adaptierungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. Ergebnisse werde es „in den nächsten Monaten“ geben, sagte Aschbacher. Die Rückmeldungen von Interessenvertretungen, Krankenversicherung und Arbeitsmedizinern seien „äußerst positiv“.

Bisher wurde die geförderte Teilzeit nach Langzeitkrankenstand vor allem von größeren Unternehmen in Anspruch genommen. Die Arbeitsministerin will das Förderinstrument nun bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) bekannter machen.

In der Wiedereingliederungszeit hätten die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit im Schnitt um 41 Prozent reduziert, 54 Prozent aller Antragsteller seien Frauen gewesen, geht aus dem Evaluierungsbericht hervor. Die Personen waren in der Regel zwischen 45 und 54 Jahre. Sechs Monate nach Ende der geförderten Teilzeit hätten noch knapp 90 Prozent weiterhin gearbeitet.